BEGLAUBIGUNGEN

BEGLAUBIGUNGEN

Wir erledigen Beglaubigungen rasch und auch kurzfristig. Sie können bei uns Ihre Beglaubigung sofort mitnehmen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin und bringen Sie Ihren Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis etc.) und das jeweilige Original-Dokument mit.

BEGLAUBIGUNGEN

Die Beglaubigung von Unterschriften gewährleistet Rechtssicherheit. Die zu beglaubigende Unterschrift kann entweder direkt vor dem Notar gesetzt oder, wenn sie schon geleistet wurde, gegenüber dem Notar als echt anerkannt werden. Beglaubigt werden Urkunden besonders für das Grundbuch, etwa bei Kaufverträgen, Pfandurkunden und Rangordnungen sowie für das Firmenbuch. Auch Vollmachten (z.B. für Auslandsreisen mit Minderjährigen) sind regelmäßig zu beglaubigen.

Beglaubigte Kopien werden häufig von Zeugnissen, Reisepässen, Personalausweisen oder anderen öffentlichen Dokumenten (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) hergestellt, um Sie bei Gerichten oder Behörden im Inland oder Ausland vorzulegen.

Bei Bedarf nehmen wir Beglaubigungen gerne zusätzlich auch in Englisch vor. Wir übernehmen für Sie auch die Einholung von Apostillen für die Verwendung der Urkunde im Ausland.

Sie können bei uns Ihre Beglaubigung sofort mitnehmen. Vereinbaren Sie einfach telefonisch kurzfristig einen Termin und bringen Sie Ihren Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis etc.) und das jeweilige Original-Dokument mit.

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Die Beglaubigung von Unterschriften gewährleistet Rechtssicherheit. Die zu beglaubigende Unterschrift kann entweder direkt vor dem Notar gesetzt oder, wenn sie schon geleistet wurde, gegenüber dem Notar als echt anerkannt werden. Beglaubigt werden Urkunden besonders für das Grundbuch, etwa bei Kaufverträgen, Pfandurkunden und Rangordnungen sowie für das Firmenbuch. Auch Vollmachten (z.B. für Auslandsreisen mit Minderjährigen) sind regelmäßig zu beglaubigen.

Beglaubigte Kopien werden häufig von Zeugnissen, Reisepässen, Personalausweisen oder anderen öffentlichen Dokumenten (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) hergestellt, um Sie bei Gerichten oder Behörden im Inland oder Ausland vorzulegen.

Bei Bedarf nehmen wir Beglaubigungen gerne zusätzlich auch in Englisch vor. Wir übernehmen für Sie auch die Einholung von Apostillen für die Verwendung der Urkunde im Ausland.

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