TESTAMENT

TESTAMENT

Richtig vorsorgen heißt auch rechtzeitig vorsorgen. Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten, Vorteile und auch oft übersehene Punkte in Erbschafts- und Vorsorgefragen.

TESTAMENT

Für ein Testament ist es nie zu früh. Mit dem "letzten Willen" sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich an uns. Gemeinsam können wir mit Ihnen Ihr Testament erstellen, das Ihrem Willen entspricht. Bedenken Sie, dass Ehegatten und Kindern ein Pflichtteil zusteht. Unter Umständen kann dieser gemindert werden. Wir errichten Ihr Testament in gültiger Form, sodass Ihr Wille auch nach Ihrem Ableben unmissverständlich und bindend ist. Ihr Testament wird von uns sicher verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer registriert. Es kann damit nicht verloren gehen.

VORSORGEVOLLMACHT

Die Vorsorgevollmacht stellt ein erfolgreiches und ganz zentrales Instrument eines selbstbestimmten Altwerdens dar. Mit ihr können Sie schon jetzt regeln, wer Sie bei Eintritt des Vorsorgefalles vertreten soll. Das ist vereinfacht der Zeitpunkt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind für sich selbst zu handeln und Entscheidungen zu treffen. So regeln Sie Ihre Vertretung rechtzeitig, damit es Ihre Vertrauenspersonen leicht haben Sie zu unterstützen und kein Sachwalter (seit 01.07.2018: gerichtlicher Erwachsenenvertreter) vom Gericht bestellt werden muss.
Überlassen Sie nichts dem Zufall und bedenken Sie, dass Sie mit Ihren Vertrauenspersonen über diese Möglichkeit sprechen. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, wer – wann und wie – Ihre täglichen und auch außergewöhnlichen Geschäfte regeln soll und beraten Sie gerne in jeder Richtung, um Ihre Vorstellungen bestmöglich in einer Vorsorgevollmacht zu verankern. Bedenken Sie auch, dass Sie mit der Vorsorgevollmacht im Fall des Falles Ihren nahen Angehörigen viele Mühen ersparen können. Die bei uns errichtete Vorsorgevollmacht kann nicht verloren gehen, wenn Sie als Notariatsakt errichtet wird. Wir nehmen für Sie die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis vor.

PATIENTENVERFÜGUNG

Mit der Patientenverfügung können Sie erklären, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen. Diese Erklärung wird wirksam, wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig sind.

Damit Sie verbindlich wird, benötigen Sie eine Aufklärung durch Ihren Arzt, welcher auch bei der Errichtung der Patientenverfügung mitwirkt und mit Ihnen das Formular aus medizinischer Sicht ausfüllt. Durch unsere Unterstützung wird die Patientenverfügung verbindlich und im Patientenverfügungsregister registriert.

ERBRECHT

Pflichtteilsverzichtsverträge
Es kann gute Gründe geben, warum in einer Familie ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden soll. Solche Verträge bieten Sicherheit für die Planung und Durchführung von Vermögensübergaben an die nächste Generation. Sie bekommen dadurch die Möglichkeit, freier über Ihr Vermögen zu verfügen.

Schenkungsverträge auf den Todesfall
Diese Art der Rechtsgeschäfte hat durch den Gesetzgeber eine neue Gestalt erhalten. Lassen Sie sich über die Vor- und Nachteile dieser Verträge von uns beraten, um die Vermögensnachfolge für Sie bestmöglich zu gestalten.

Vereinbarung hinsichtlich Ihrer Eigentumswohnung (Vereinbarung nach § 14 Wohnungseigentumsgesetz)
Wenn eine Wohnung zwei Menschen gemeinsam gehört, gelten besondere Regeln, wenn einer verstirbt. Wir beraten Sie gerne, welche Folgen damit in Ihrer individuellen persönlichen Lebenssituation verbunden sind, und welche abweichenden Regelungen vereinbart werden können.

Richtig vorsorgen heißt auch rechtzeitig vorsorgen. Wir informieren Sie über alle Möglichkeiten, Vorteile und auch oft übersehene Punkte in Erbschafts- und Vorsorgefragen.

TESTAMENT

Für ein Testament ist es nie zu früh. Mit dem "letzten Willen" sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich an uns. Gemeinsam können wir mit Ihnen Ihr Testament erstellen, das Ihrem Willen entspricht. Bedenken Sie, dass Ehegatten und Kindern ein Pflichtteil zusteht. Unter Umständen kann dieser gemindert werden. Wir errichten Ihr Testament in gültiger Form, sodass Ihr Wille auch nach Ihrem Ableben unmissverständlich und bindend ist. Ihr Testament wird von uns sicher verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer registriert. Es kann damit nicht verloren gehen.

VORSORGEVOLLMACHT

Die Vorsorgevollmacht stellt ein erfolgreiches und ganz zentrales Instrument eines selbstbestimmten Altwerdens dar. Mit ihr können Sie schon jetzt regeln, wer Sie bei Eintritt des Vorsorgefalles vertreten soll. Das ist vereinfacht der Zeitpunkt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind für sich selbst zu handeln und Entscheidungen zu treffen. So regeln Sie Ihre Vertretung rechtzeitig, damit es Ihre Vertrauenspersonen leicht haben Sie zu unterstützen und kein Sachwalter (seit 01.07.2018: gerichtlicher Erwachsenenvertreter) vom Gericht bestellt werden muss.
Überlassen sie nichts dem Zufall und bedenken Sie, dass Sie mit Ihren Vertrauenspersonen über diese Möglichkeit sprechen. Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung, wer – wann und wie – Ihre täglichen und auch außergewöhnlichen Geschäfte regeln soll und beraten Sie gerne in jeder Richtung, um Ihre Vorstellungen bestmöglich in einer Vorsorgevollmacht zu verankern. Bedenken Sie auch, dass Sie mit der Vorsorgevollmacht im Fall des Falles Ihren nahen Angehörigen viele Mühen ersparen können. Die bei uns errichtete Vorsorgevollmacht kann nicht verloren gehen, wenn Sie als Notariatsakt errichtet wird. Wir nehmen für Sie die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis vor.

PATIENTENVERFÜGUNG

Mit der Patientenverfügung können Sie erklären, welche medizinischen Behandlungen Sie ablehnen. Diese Erklärung wird wirksam, wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig sind.
Damit Sie verbindlich wird, benötigen Sie eine Aufklärung durch Ihren Arzt, welcher auch bei der Errichtung der Patientenverfügung mitwirkt und mit Ihnen das Formular aus medizinischer Sicht ausfüllt. Durch unsere Unterstützung wird die Patientenverfügung verbindlich und im Patientenverfügungsregister registriert.

ERBRECHT

Pflichtteilsverzichtsverträge
Es kann gute Gründe geben, warum in einer Familie ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden soll. Solche Verträge bieten Sicherheit für die Planung und Durchführung von Vermögensübergaben an die nächste Generation. Sie bekommen dadurch die Möglichkeit, freier über Ihr Vermögen zu verfügen.

Schenkungsverträge auf den Todesfall
Diese Art der Rechtsgeschäfte hat durch den Gesetzgeber eine neue Gestalt erhalten. Lassen Sie sich über die Vor- und Nachteile dieser Verträge von uns beraten, um die Vermögensnachfolge für Sie bestmöglich zu gestalten.

Vereinbarung hinsichtlich Ihrer Eigentumswohnung (Vereinbarung nach § 14 Wohnungseigentumsgesetz)
Wenn eine Wohnung zwei Menschen gemeinsam gehört, gelten besondere Regeln, wenn einer verstirbt. Wir beraten Sie gerne, welche Folgen damit in Ihrer individuellen persönlichen Lebenssituation verbunden, sind und welche abweichenden Regelungen vereinbart werden können.