IMMOBILIEN

IMMOBILIEN

Unser Leistungsangebot als Spezialist im Immobilienrecht ist vielfältig: vom Kauf bis zur Löschung von Rechten; von der Errichtung des Vertrages bis zur Berechnung von Steuern – wir unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.

KAUFVERTRÄGE ÜBER LIEGENSCHAFTEN UND WOHNUNGEN

Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner jederzeit zur Seite und übernehmen die Abwicklung als Treuhänder für Sie. Wir stellen sicher, dass Sie Eigentum erwerben und prüfen, ob das Grundbuch mit Hypotheken, Dienstbarkeiten oder anderen Rechten belastet ist. Sollten für Ihre Transaktion Genehmigungen einzuholen sein oder Förderungen übernommen werden können, so wickeln wir auch das gerne für Sie ab und beraten Sie dabei.

Ihre individuellen Vorstellungen geben den Rahmen für die Vertragserrichtung vor, wir bereiten dann die für Sie passenden Urkunden vor. Nicht nur der Kaufpreis ist wichtig, sondern es können auch weitere Rechte und Pflichten von Bedeutung sein und sollten sorgfältig geregelt werden. Gerne veranlassen wir auch die Löschung von Lasten, wie etwa Hypotheken oder Dienstbarkeiten, aus dem Grundbuch. Als Treuhänder stellen wir die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch und die Auszahlung des Kaufpreises an den Käufer sicher und nehmen die Abfuhr von Steuern und Gebühren für Sie vor.

Unser Leistungsspektrum im Überblick:

  • Vertragserrichtung, individuell nach Ihren Wünschen
  • notarielle Beurkundungen (zur Eintragung in das Grundbuch erforderlich)
  • Tätigkeiten als Treuhänder (Sicherung des Kaufpreises, Abwicklung mit finanzierender Bank, Löschung von bestehenden Lasten)
  • Berechnung und Abfuhr von Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer und sonstigen Gebühren
  • Eintragung und Löschung von Rechten und Pflichten im Grundbuch
  • Umfassende Informationen und Beratung zu Wohnungseigentum, Parzellierungen, Wohnbauförderung und zu allen sonstigen Fragen rund um das Thema „Immobilienrecht“
  • Einsichtnahme in das Grundbuch

SCHENKUNG & ÜBERGABE

Auch bei Schenkungen ist an einiges zu denken. Wussten Sie etwa, dass Schenkungen in gewissen Fällen ab einem bestimmten Wert – bei Strafe – umgehend an das Finanzamt zu melden sind? Darüber hinaus benötigt in einigen Fällen die Vertragsurkunde die Form eines Notariatsakts, damit das Eigentumsrecht überhaupt im Grundbuch eingetragen werden kann. Auch die erbrechtlichen Folgen einer Schenkung zu Lebzeiten sind stets zu beachten, damit sich später einzelne Erben oder Pflichtteilsberechtigte nicht benachteiligt fühlen. Die Einbindung eines erfahrenen Spezialisten ist daher auch und gerade bei der Schenkung von Grundstücken und Wohnungen dringend anzuraten. Wir stehen Ihnen auch hier gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

Im Unterschied zur Schenkung wird bei der Übergabe eine Gegenleistung vereinbart. Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig: die weitere Versorgung des Übergebers, die Einräumung eines Wohnrechts etc. Zudem ist auch der Zeitpunkt der Übergabe, die Gestaltung der Gegenleistungen und die Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten wichtig.

Im Vordergrund stehen für uns immer die Menschen. Wir hören Ihnen zu, sprechen mit Ihnen über Ihre Wünsche und Vorstellungen und erklären Ihnen einfach und verständlich, welche Möglichkeiten Sie haben. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und unserem Rat zur Seite und freuen uns darauf, Sie vom Erstgespräch bis zur Eintragung ins Grundbuch begleiten zu dürfen!

EINSICHT IN DAS GRUNDBUCH

Als Gerichtskommissär können Sie bei uns Einsicht in das Grundbuch nehmen. Wir stellen Ihnen gerne auch beglaubigte Grundbuchauszüge her und heben Urkunden aus den elektronischen Archiven aus.

Unser Leistungsangebot als Spezialist im Immobilienrecht ist vielfältig: vom Kauf bis zur Löschung von Rechten; von der Errichtung des Vertrages bis zur Berechnung von Steuern – wir unterstützen Sie bei Ihren Anliegen.

KAUFVERTRÄGE ÜBER LIEGENSCHAFTEN UND WOHNUNGEN

Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner jederzeit zur Seite und übernehmen die Abwicklung als Treuhänder für Sie. Wir stellen sicher, dass Sie Eigentum erwerben und prüfen, ob das Grundbuch mit Hypotheken, Dienstbarkeiten oder anderen Rechten belastet ist. Sollten für Ihre Transaktion Genehmigungen einzuholen sein oder Förderungen übernommen werden können, so wickeln wir auch das gerne für Sie ab und beraten Sie dabei.

Ihre individuellen Vorstellungen geben den Rahmen für die Vertragserrichtung vor, wir bereiten dann die für Sie passenden Urkunden vor. Nicht nur der Kaufpreis ist wichtig, sondern es können auch weitere Rechte und Pflichten von Bedeutung sein und sollten sorgfältig geregelt werden. Gerne veranlassen wir auch die Löschung von Lasten, wie etwa Hypotheken oder Dienstbarkeiten, aus dem Grundbuch. Als Treuhänder stellen wir die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch und die Auszahlung des Kaufpreises an den Käufer sicher und nehmen die Abfuhr von Steuern und Gebühren für Sie vor.

Unser Leistungsspektrum im Überblick:
- Vertragserrichtung, individuell nach Ihren Wünschen
- notarielle Beurkundungen (zur Eintragung in das Grundbuch erforderlich)
- Tätigkeiten als Treuhänder (Sicherung des Kaufpreises, Abwicklung mit finanzierender Bank, Löschung von bestehenden Lasten)
- Berechnung und Abfuhr von Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer und sonstigen Gebühren
- Eintragung und Löschung von Rechten und Pflichten im Grundbuch
- Umfassende Informationen und Beratung zu Wohnungseigentum, Parzellierungen, Wohnbauförderung und zu allen sonstigen Fragen rund um das Thema „Immobilienrecht“
- Einsichtnahme in das Grundbuch

KAUF, VERKAUF UND TAUSCH

Auch bei Schenkungen ist an einiges zu denken. Wussten Sie etwa, dass Schenkungen in gewissen Fällen ab einem bestimmten Wert – bei Strafe – umgehend an das Finanzamt zu melden sind? Darüber hinaus benötigt in einigen Fällen die Vertragsurkunde die Form eines Notariatsakts, damit das Eigentumsrecht überhaupt im Grundbuch eingetragen werden kann. Auch die erbrechtlichen Folgen einer Schenkung zu Lebzeiten sind stets zu beachten, damit sich später einzelne Erben oder Pflichtteilsberechtigte nicht benachteiligt fühlen. Die Einbindung eines erfahrenen Spezialisten ist daher auch und gerade bei der Schenkung von Grundstücken und Wohnungen dringend anzuraten. Wir stehen Ihnen auch hier gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!

EINSICHT IN DAS GRUNDBUCH

Als Gerichtskommissär können Sie bei uns Einsicht in das Grundbuch nehmen. Wir stellen Ihnen gerne auch beglaubigte Grundbuchauszüge her und heben Urkunden aus den elektronischen Archiven aus.