FAMILIE & VERTRETUNG

FAMILIE & VERTRETUNG

Der Familienbereich liegt uns besonders am Herzen, weil es um das Wohl der Menschen geht. Sei dies, dass Sie eine Ihnen nahestehende Person adoptieren, für Ihre Ehe einen Ehevertrag schließen oder Vorsorge für den Fall einer Scheidung treffen möchten. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Zustimmungserklärung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz.

Sollte ein naher Angehöriger aufgrund einer psychischen Krankheit (oder einer ähnlichen Beeinträchtigung) nicht mehr in der Lage sein für sich selbst zu sorgen, nehmen wir für Sie die Registrierung der Erwachsenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis vor.

ERWACHSENENVERTRETUNG

Die neue Form der Erwachsenenvertretung hat den Sachwalter abgelöst. Besonders wichtig ist dabei die gesetzliche Erwachsenenvertretung.
Sollte ein naher Angehöriger aufgrund einer psychischen Krankheit (oder einer ähnliche Beeinträchtigung) nicht mehr in der Lage sein für sich selbst zu sorgen, stehen wir Ihnen in allen Fällen der Erwachsenvertretung mit unserem Wissen zur Seite. Um schon rechtzeitig vorzubeugen, denken Sie an die Errichtung einer Vorsorgevollmacht.

Wurde keine Vorsorgevollmacht errichtet und wollen Sie für Ihre nahen Angehörigen (Gatte, Eltern, Kinder) als Vertreter vor Behörden und Gerichten wie auch gegenüber Dritten (wie Banken und privaten Institutionen) einschreiten? Dann helfen wir Ihnen die gesetzliche Erwachsenenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis zu registrieren. Sie benötigen hierfür neben dem ärztlichen Zeugnis auch noch weitere Dokumente, die Ihren Angehörigenstatus bescheinigen. Wir sind bemüht, Ihnen bei diesen mühevollen Wegen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, damit Sie schnellst möglich für Ihren Angehörigen Entscheidungen treffen können.

FAMILIE

Wir als Notariatskanzlei beraten Sie gerne bei:

  • Adoption: Durch die Adoption soll das Eltern-Kind-Verhältnis in rechtlicher Hinsicht nachempfunden werden. Wir prüfen für Sie gerne, ob die Voraussetzungen für eine Adoption gegeben sind und würden uns freuen, Sie bei der Errichtung des Adoptionsvertrages zu unterstützen und die entsprechenden Anträge beim zuständigen Gericht zu stellen.
  • Ehevertrag: Hierbei handelt es sich um die Regelung einer Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten. Gerne beraten wir Sie dazu über Ihre Möglichkeiten.
  • Aufteilungsvereinbarung für den Fall der Scheidung: Diese Vereinbarung wird auch als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet und regelt die Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte.
  • Bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung hat der Notar gesetzliche Aufklärungspflichten zu erfüllen. Wir stehen Ihnen auch kurzfristig mit unserem Wissen zur Verfügung, um diese notwendige Zustimmungserklärung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz mit Ihnen zu errichten.

Der Familienbereich liegt uns besonders am Herzen, weil es um das Wohl der Menschen geht. Sei dies, dass Sie eine Ihnen nahestehende Person adoptieren, für Ihre Ehe einen Ehevertrag schließen oder Vorsorge für den Fall einer Scheidung treffen möchten. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Zustimmungserklärung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz.

Sollte ein naher Angehöriger aufgrund einer psychischen Krankheit (oder einer ähnlichen Beeinträchtigung) nicht mehr in der Lage sein für sich selbst zu sorgen, nehmen wir für Sie die Registrierung der Erwachsenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis vor.

ERWACHSENENVERTRETUNG

Die neue Form der Erwachsenenvertretung hat den Sachwalter abgelöst. Besonders wichtig ist dabei die gesetzliche Erwachsenenvertretung.
Sollte ein naher Angehöriger aufgrund einer psychischen Krankheit (oder einer ähnliche Beeinträchtigung) nicht mehr in der Lage sein für sich selbst zu sorgen, stehen wir Ihnen in allen Fällen der Erwachsenvertretung mit unserem Wissen zur Seite. Um schon rechtzeitig vorzubeugen, denken Sie an die Errichtung einer Vorsorgevollmacht

Wurde keine Vorsorgevollmacht errichtet und wollen Sie für Ihre nahen Angehörigen (Gatte, Eltern, Kinder) als Vertreter vor Behörden und Gerichten wie auch gegenüber Dritten (wie Banken und privaten Institutionen) einschreiten? Dann helfen wir Ihnen die gesetzliche Erwachsenenvertretung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis zu registrieren. Sie benötigen hierfür neben dem ärztlichen Zeugnis auch noch weitere Dokumente, die Ihren Angehörigenstatus bescheinigen. Wir sind bemüht, Ihnen bei diesen mühevollen Wegen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, damit Sie schnellst möglich für Ihren Angehörigen Entscheidungen treffen können.

FAMILIE

Wir als Notariatskanzlei beraten Sie gerne bei:

  • Adoption: Durch die Adoption soll das Eltern-Kind-Verhältnis in rechtlicher Hinsicht nachempfunden werden. Wir prüfen für Sie gerne, ob die Voraussetzungen für eine Adoption gegeben sind und würden uns freuen, Sie bei der Errichtung des Adoptionsvertrages zu unterstützen und die entsprechenden Anträge beim zuständigen Gericht zu stellen.
  • Ehevertrag: Hierbei handelt es sich um die Regelung einer Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten. Gerne beraten wir Sie dazu über Ihre Möglichkeiten.
  • Aufteilungsvereinbarung für den Fall der Scheidung: Diese Vereinbarung wird auch als Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet und regelt die Aufteilung der ehelichen Vermögenswerte.
  • Bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung hat der Notar gesetzliche Aufklärungspflichten zu erfüllen. Wir stehen Ihnen auch kurzfristig mit unserem Wissen zur Verfügung, um diese notwendige Zustimmungserklärung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz mit Ihnen zu errichten.