VERLASSENSCHAFTEN

VERLASSENSCHAFTEN

Trauerfälle sind nicht nur emotional belastend, es folgen meist auch eine Reihe bürokratischer Maßnahmen. Umso wichtiger, dass Verlassenschaftsverfahren kompetent, rasch und zielgerichtet abgewickelt werden.

VERLASSENSCHAFTEN

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden, und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.

Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.

Als Gerichtskommissär hilft der Notar den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.

Der Notar begleitet Sie von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens. Er unterstützt Sie als erfahrener Jurist bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, z.B. bei Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.

CHECKLISTE

Am Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung werden vom Notar Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen. Oft ist das die Person, die das Begräbnis bestellt hat. Zu diesem Gespräch sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Namen, Geburtsdaten, Adressen und Kontaktdaten von Ehegatten, Kindern, Enkel, Eltern, Geschwistern)
  • Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Erwachsenenvertreter (Sachwalter)
  • Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeige, Trauerbillets
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
  • Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein und Versicherung

VORVERFAHREN / TODESFALLAUFNAHME

Dabei werden alle persönlichen und vermögensrechtlichen Daten aufgenommen. Als Ergebnis dieses Vorverfahrens stellt der Notar fest, welche Vermögenswerte zum Todestag vorhanden waren. Wenn kein Vermögen vorhanden ist, wenn das Vermögen nur geringfügig oder wenn der Nachlass gar überschuldet ist, wird das Verlassenschaftsverfahren in einem abgekürzten Verfahren beendet.

ABHANDLUNGSVERFAHREN

In allen anderen Fällen wird die sogenannte "Verlassenschaftsabhandlung" durchgeführt. Dabei stellt der Notar fest, welche Personen erbberechtigt sind. Dann ist zu klären, ob diese die Erbschaft ausschlagen oder das Erbe antreten.

Das Verlassenschaftsverfahren ist dann beendet, wenn der Nachlass in den rechtlichen Besitz des bzw. der Erben übergeben wird. Das geschieht durch einen sogenannten "Einantwortungsbeschluss" des Gerichts.

Trauerfälle sind nicht nur emotional belastend, es folgen meist auch eine Reihe bürokratischer Maßnahmen. Umso wichtiger, dass Verlassenschaftsverfahren kompetent, rasch und zielgerichtet abgewickelt werden.

VERLASSENSCHAFTEN

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden, und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.

Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.

Als Gerichtskommissär hilft der Notar den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten.

Der Notar begleitet Sie von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens. Er unterstützt Sie als erfahrener Jurist bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, z.B. bei Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.

CHECKLISTE

Am Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Zu dieser Erstbesprechung werden vom Notar Personen eingeladen, die über die persönlichen und vermögensrechtlichen Belange des Verstorbenen Bescheid wissen. Oft ist das die Person, die das Begräbnis bestellt hat. Zu diesem Gespräch sollten, soweit vorhanden, folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Namen, Geburtsdaten, Adressen und Kontaktdaten von Ehegatten, Kindern, Enkel, Eltern, Geschwistern)
  • Testamente im Original, Eheverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Adoptionsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Bestellung zum Erwachsenenvertreter (Sachwalter)
  • Todesfallkosten: Rechnungen beispielsweise von Bestattungsunternehmen, Grabstein (Auftragsbestätigung), Trauermahl, Blumen und Grabschmuck, Grabpflege, Todesanzeige, Trauerbillets
  • Lohn/Pension: Arbeitgeber/Versicherungsanstalt und Sozialversicherungsnummer
  • Sparbücher im Original; Bankinstitute und Sparbuchnummern
  • Gehalts/Pensionskonten (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Bausparverträge (letzter Auszug) mit Bausparinstitut und Vertragsnummer
  • Sonstige Girokonten, Depotkonten, Wertpapiere (letzte Auszüge): Bankinstitute und Kontonummern
  • Schließfächer und Safes: Bankinstitute und Fachnummern
  • Lebensversicherungen, Sterbeversicherungen: Versicherungsunternehmen und Polizzennummern
  • Schulden: offene Pflegekosten, Krankenhausbeiträge, Kredit und Darlehensschulden, Bürgschaften
  • Bei Faustfeuerwaffen: Waffenpass, Waffenbesitzkarte und Waffennummern
  • Liegenschaften: Grundbuch und Einlagezahl, Einheitswertbescheid des Finanzamtes
  • Fahrzeuge: Zulassungsschein bzw. Typenschein und Versicherung

VERFAHREN / TODESFALLANNAHME

Dabei werden alle persönlichen und vermögensrechtlichen Daten aufgenommen. Als Ergebnis dieses Vorverfahrens stellt der Notar fest, welche Vermögenswerte zum Todestag vorhanden waren. Wenn kein Vermögen vorhanden ist, wenn das Vermögen nur geringfügig oder wenn der Nachlass gar überschuldet ist, wird das Verlassenschaftsverfahren in einem abgekürzten Verfahren beendet.

ABHANDLUNGSVERFAHREN

In allen anderen Fällen wird die sogenannte "Verlassenschaftsabhandlung" durchgeführt. Dabei stellt der Notar fest, welche Personen erbberechtigt sind. Dann ist zu klären, ob diese die Erbschaft ausschlagen oder das Erbe antreten.

Das Verlassenschaftsverfahren ist dann beendet, wenn der Nachlass in den rechtlichen Besitz des bzw. der Erben übergeben wird. Das geschieht durch einen sogenannten "Einantwortungsbeschluss" des Gerichts.