UNTERNEHMEN

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Wir beraten Sie in allen Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Sie von der Gründung, über Änderungen des Unternehmens bis zur Schließung von Gesellschaften. Wir nehmen Ihnen die Formalitäten ab und erledigen sämtliche Eintragungen im Firmenbuch für Sie.

GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG (GmbH, Personengesellschaft)

Die Gründung einer Gesellschaft birgt viele Fragen in sich. Angefangen bei der richtigen Rechtsformwahl bis hin zu der Gestaltung der Gesellschaftsverträge stehen wir mit unserem Fachwissen zur Verfügung.
Sollten Sie sich für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden, sind noch weitere Details bei der Gründung zu beachten: Wollen Sie die Gesellschaft alleine gründen oder mit einem Partner, wieviel Kapital soll aufgebracht werden, möchten Sie eine Gründungsprivilegierung in Anspruch nehmen, wie bilden Sie die Firma der Gesellschaft richtig oder besteht die Möglichkeit, Aufgriffsrechte bzw. Zustimmungsrechte im Gesellschaftsvertrag zu verankern? Alle diese und weitere Fragen erörtern wir mit Ihnen, nehmen allenfalls vorab mit den Gerichten Kontakt auf, sodass die Gründung einer GmbH für Sie ein schneller und lösungsorientierter Einstieg in das unternehmerische Leben wird. Denn die Gründung der GmbH sollte für Sie nicht steinig sein, sondern unkompliziert. Als Unternehmer steht Ihr Unternehmen bei uns im Mittelpunkt und nicht die Gründungsformalitäten, um die wir uns für Sie kümmern.
Personengesellschaften (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft) müssen dem Firmenbuch ihre Gesellschaftsverträge nicht offenlegen. Die für die Gründung erforderliche Firmenbucheingabe bereiten wir für Sie vor.

ÜBERTRAGUNG VON GESCHÄFTSANTEILEN

Wollen Sie Ihre Anteile an einer Gesellschaft übertragen oder diese von Ihrem Geschäftspartner übernehmen oder auch an Ihre Kinder weitergeben? Es tauchen viele Fragen auf, die es schnell und kompetent zu lösen gilt. Wir beraten Sie gerne bei der Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen, der Möglichkeiten einer treuhändigen Übernahme des Abtretungspreises, erledigen für Sie auch eine Schenkungsmeldung beim Finanzamt und sorgen für die Eintragung in das Firmenbuch. Sie sagen uns nur, wer welche Anteile an welcher Gesellschaft übernehmen soll. Die restlichen Fragen stellen wir und finden mit Ihnen einen schnellen und für Sie günstigen Weg, um im Geschäftsleben die Darstellung Ihrer Beteiligungen im Firmenbuch zu verwirklichen.

GENERALVERSAMMLUNG

Oft ist es notwendig, dass bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Generalversammlung der Gesellschafter notariell beurkundet werden muss. Dies gilt bei jeder Änderung des Gesellschaftsvertrages oder bei Umgründungen. In diesen Fällen ist es unsere Aufgabe, die dafür notwendigen Beschlüsse zu protokollieren, um die Eintragungen im Firmenbuch vornehmen zu können. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Gesellschaftsrecht können wir Ihnen in diesen Belangen schnell und unkompliziert weiterhelfen, damit Ihre Gesellschaft sich am Markt weiter gut schlägt.

EINTRAGUNG IN DAS FIRMENBUCH

Möchten Sie Ihr Einzelunternehmen im Firmenbuch registrieren lassen oder einem Angestellten Ihrer Gesellschaft Prokura erteilen, ist die Gesellschaft übersiedelt oder haben sich die Gesellschafter geändert? Viele dieser Änderungen oder Eintragungen im Firmenbuch können einfach und auch im schnellen Wege durch uns erfolgen. Scheuen Sie nicht unsere Mitwirkung in Anspruch zu nehmen. Das Firmenbuch in Österreich ist für das Wirtschaftsleben nicht wegzudenken, und wir unterstützen Sie bei allen Eintragungen.

EINSICHTNAHME IN DAS FIRMENBUCH

Als Gerichtskommissär können Sie bei uns Einsicht in das Firmenbuch nehmen. Wir stellen Ihnen gerne auch beglaubigte Firmenbuchauszüge her und holen Überbeglaubigungen (Apostille) für die Verwendung im Ausland ein.

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Sie von der Gründung, über Änderungen des Unternehmens bis zur Schließung von Gesellschaften. Wir nehmen Ihnen die Formalitäten ab und erledigen sämtliche Eintragungen im Firmenbuch für Sie.

GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG (GmbH, Personengesellschaft)

Die Gründung einer Gesellschaft birgt viele Fragen in sich. Angefangen bei der richtigen Rechtsformwahl bis hin zu der Gestaltung der Gesellschaftsverträge stehen wir mit unserem Fachwissen zur Verfügung.
Sollten Sie sich für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden, sind noch weitere Details bei der Gründung zu beachten: Wollen Sie die Gesellschaft alleine gründen oder mit einem Partner, wieviel Kapital soll aufgebracht werden, möchten Sie eine Gründungsprivilegierung in Anspruch nehmen, wie bilden Sie die Firma der Gesellschaft richtig oder besteht die Möglichkeit, Aufgriffsrechte bzw. Zustimmungsrechte im Gesellschaftsvertrag zu verankern? Alle diese und weitere Fragen erörtern wir mit Ihnen, nehmen allenfalls vorab mit den Gerichten Kontakt auf, sodass die Gründung einer GmbH für Sie ein schneller und lösungsorientierter Einstieg in das unternehmerische Leben wird. Denn die Gründung der GmbH sollte für Sie nicht steinig sein, sondern unkompliziert. Als Unternehmer steht Ihr Unternehmen bei uns im Mittelpunkt und nicht die Gründungsformalitäten, um die wir uns für Sie kümmern.
Personengesellschaften (Offene Gesellschaft oder Kommanditgesellschaft) müssen dem Firmenbuch ihre Gesellschaftsverträge nicht offenlegen. Die für die Gründung erforderliche Firmenbucheingabe bereiten wir für Sie vor.

ÜBERTRAGUNG VON GESELLSCHAFTSANTEILEN

Wollen Sie Ihre Anteile an einer Gesellschaft übertragen oder diese von Ihrem Geschäftspartner übernehmen oder auch an Ihre Kinder weitergeben? Es tauchen viele Fragen auf, die es schnell und kompetent zu lösen gilt. Wir beraten Sie gerne bei der Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen, der Möglichkeiten einer treuhändigen Übernahme des Abtretungspreises, erledigen für Sie auch eine Schenkungsmeldung beim Finanzamt und sorgen für die Eintragung in das Firmenbuch. Sie sagen uns nur, wer welche Anteile an welcher Gesellschaft übernehmen soll. Die restlichen Fragen stellen wir und finden mit Ihnen einen schnellen und für Sie günstigen Weg, um im Geschäftsleben die Darstellung Ihrer Beteiligungen im Firmenbuch zu verwirklichen.

GENERALVERSAMMLUNGEN

Oft ist es notwendig, dass bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Generalversammlung der Gesellschafter notariell beurkundet werden muss. Dies gilt bei jeder Änderung des Gesellschaftsvertrages oder bei Umgründungen. In diesen Fällen ist es unsere Aufgabe, die dafür notwendigen Beschlüsse zu protokollieren, um die Eintragungen im Firmenbuch vornehmen zu können. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Gesellschaftsrecht können wir Ihnen in diesen Belangen schnell und unkompliziert weiterhelfen, damit Ihre Gesellschaft sich am Markt weiter gut schlägt.

EINTRAGUNG IN DAS FIRMENBUCH

Möchten Sie Ihr Einzelunternehmen im Firmenbuch registrieren lassen oder einem Angestellten Ihrer Gesellschaft Prokura erteilen, ist die Gesellschaft übersiedelt oder haben sich die Gesellschafter geändert? Viele dieser Änderungen oder Eintragungen im Firmenbuch können einfach und auch im schnellen Wege durch uns erfolgen. Scheuen Sie nicht unsere Mitwirkung in Anspruch zu nehmen. Das Firmenbuch in Österreich ist für das Wirtschaftsleben nicht wegzudenken und, wir unterstützen Sie bei allen Eintragungen.

EINSICHTNAHME IN DAS FIRMENBUCH

Als Gerichtskommissär können Sie bei uns Einsicht in das Firmenbuch nehmen. Wir stellen Ihnen gerne auch beglaubigte Firmenbuchauszüge her und holen Überbeglaubigungen (Apostille) für die Verwendung im Ausland ein.